Beitrittsgebiet

Beitrittsgebiet

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Bei|tritts|ge|biet 〈n. 11; nach der dt. Wiedervereinigung〉 die ehem. DDR; Sy Anschlussgebiet

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Bei|tritts|ge|biet, das <o. Pl.> (Amtsspr.):
ehemaliges Staatsgebiet der DDR nach der deutschen Wiedervereinigung.

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Bei|tritts|ge|biet, das <o. Pl.> (Amtsspr.): das ehemalige Staatsgebiet der DDR nach der deutschen Wiedervereinigung: Wer nach der Wiedervereinigung ein im B. gelegenes Grundstück nutzte, ohne Pacht zu zahlen, muss mit einer Nachzahlung rechnen (FR 31. 7. 98, 4).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • ExDDR — Neue Bundesländer oder neue Länder ist der umgangssprachliche Begriff für die fünf Länder, die aufgrund des Ländereinführungsgesetzes[1] vom 22. Juli 1990 auf Beschluss der Volkskammer der DDR aus den 14 Bezirken (ohne Ost Berlin) gebildet wurden …   Deutsch Wikipedia

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